Unerheblich ist dabei, ob diese Daten pseudonymisiert sind und somit Dritte (wie Partner) nicht (zumindest nicht direkt) auf die Stammdaten der Kunden zugreifen können. Dennoch erscheint es dem EDSB wichtig, dass sich Coop Supercard dieser Verantwortung bewusst ist und sich bei den Partnerunternehmen über bestehende und praktizierte Aufbewahrungs- und Löschungsfristen informiert. Der Grundsatz der zeitlichen Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 2 DSG) bedingt, dass für Personendaten eine frühestmögliche Löschung in Betracht gezogen wird.