5.8.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB Grundsätzlich erscheinen die vorgesehenen Aufbewahrungs- und Löschungsfristen in zeitlicher Hinsicht verhältnismässig. Der EDSB möchte aber auf folgende Punkte hinweisen: Die Supercard-Nummer als solche ist ein Personendatum (vgl. dazu bereits die Ausführungen in Ziff. 5.2.3). Als Dateninhaberin hat Coop die Verantwortung darüber, was mit den Personendaten – d.h. mit den Supercard-Nummern – passiert. Unerheblich ist dabei, ob diese Daten pseudonymisiert sind und somit Dritte (wie Partner) nicht (zumindest nicht direkt) auf die Stammdaten der Kunden zugreifen können.