Die beiden Mitarbeiter des EDSB haben nach der Besichtigung der Anlagen vor Ort schriftlich einen Anpassungsvorschlag für die AGB gemacht. Es wurde vorgeschlagen, dass zur Verbesserung der Transparenz der Datenbearbeitung explizit in den AGB darauf hingewiesen wird, dass Daten, welche im Rahmen des Prämienprogramms Supercard anfallen, bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden können. Coop hat diesen Vorschlag in der AGB-Revision von März 2005 umgesetzt. In der Datenschutzerklärung (Ziff. 9 Abs. 5 der AGB) findet sich jetzt folgender Passus: „Die Daten ihrer Bestellungen/Einkäufe werden periodisch saldiert und später gelöscht.