5.7.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB Der EDSB begrüsst die explizite Erwähnung der Datenherausgabepflicht in einem Strafverfahren und hat dazu keine weiteren Bemerkungen. 24 5.8 Aufbewahrung und Löschung weiterer Daten 6 6 2, 1a, 1b, 1c 3 6, 3