5.7.2 Weiterleitung von Kundendaten bei Straftaten im Einzelnen Bei Vorlage einer Verfügung der Strafuntersuchungsbehörden gibt die Coop Rechtsabteilung die verlangten Daten heraus. Die Rechtsabteilung überprüft vorgängig die Richtigkeit der Daten. Eine solche Datenherausgabe wird dokumentiert und wurde von Coop schon vollzogen. An andere Dritte gibt Coop Supercard keine Supercard-Daten weiter. In den Supercard-AGB wird explizit darauf aufmerksam gemacht, dass „Coop mittels Verfügung einer Strafuntersuchungsbehörde gezwungen werden kann, ihre Daten in einem Strafverfahren den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen“.