5.6.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB Ein Supercard-Kunde hat ausreichend die Möglichkeit, sich über alle Personendaten, welche von Coop über ihn bearbeitet werden, zu informieren. Er kann sich jederzeit per Internet oder per Superbox über sein eigenes Supercard-Konto vergewissern. Kleinere Gesuche kann ein Kunde direkt an das Call Center stellen. Grössere Gesuche muss er schriftlich unter Beilage eines amtlichen Ausweises einreichen. Dadurch, dass auf Anregung des EDSB seit März 2005 in den AGB explizit auf das Auskunfts- und Löschungsrecht der Supercard-Kunden hingewiesen wird, wird ein Kunde ausdrücklich auf seine Rechte gemäss Art. 8 DSG aufmerksam gemacht.