Diese Kunden müssen via Superbox oder Internet die gewünschten Daten selber abrufen oder sich bei der Versicherung resp. Bank selber erkundigen (das Call Center gibt dem anfragenden Kunden die Telefonnummern bekannt). Das Auskunfts- und Löschungsrecht wurde zur Zeit der Besichtigung vor Ort im Februar 2005 nicht explizit in den AGB erwähnt. Die beiden Mitarbeiter des EDSB wiesen bereits bei diesem Treffen darauf hin, dass eine Aufnahme des Auskunfts- und Löschungsrechtes zur Verbesserung der Transparenz beitragen würde. Diese Anregung hat Coop im März 2005 in der bereits umgesetzten Anpassung der AGB berücksichtigt.