Adressdatenänderung) festgehalten sind. Die Geschäftsfälle werden ergänzt durch eine Auflistung (Datenschutz: „Weitergabe von Supercard Kundendaten“), wann und wie Supercard Kundendaten weiter gegeben werden dürfen. Bei Auskunftsgesuchen werden die Kunden von den NEBUS Mitarbeitern immer auch auf die Abfragemöglichkeiten via Superbox oder per Internet aufmerksam gemacht. Dort können die persönlichen Daten vom Kunden selbst abgerufen werden. Kleinere Auskunftsgesuche (einzelne Transaktionen oder Punktesaldo) dürfen von den Mitarbeitern der NEBUS AG direkt und mündlich beantwortet werden.