Zusätzlich verlangt Coop Supercard von den Partnerfirmen, dass im Falle einer Adressanreicherung mit der beauftragten Spezialfirma (im vorliegenden Fall die Firma SCHO- BER DIRECT MEDIA AG) eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen wird, welche unterschrieben an Coop Supercard gesendet werden muss. Sollten in Zukunft weitere Partnerunternehmen von dieser Adressanreicherung Gebrauch machen, so muss diese Adressanreicherung aus Sicht des EDSB klarer gegenüber dem Kunden kommuniziert werden.