Zudem muss jeder Versand mit einem geldwerten Nutzen für den Kunden verbunden sein. Ebenso verpflichten sich die Partnerunternehmen vertraglich, diese Adressen nur für den erfragten Werbeversand und nur einmalig zu gebrauchen sowie die Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung bei der Adressnutzung strikte einzuhalten. Diese vertraglichen Absicherungen sind aus Sicht des EDSB sehr zu begrüssen. Ein Supercard-Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, nachträglich auf persönlich adressierte Werbung zu verzichten. Aus Sicht des EDSB wäre es begrüssenswert, wenn ein Kunde bei 20