5.5.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB Für das Direct Marketing durch Partnerunternehmen stellt Coop Supercard den Supercard- Partnern auf Anfrage Adressdaten von Supercard-Kunden zur Verfügung. Die Supercard- Kunden werden in den AGB auf diese Datenweitergabe ihrer Adressen aufmerksam gemacht. Bei einem Werbeversand muss zudem immer ersichtlich sein, dass die Adressen von Coop Supercard stammen. Die Adressherausgabe ist insofern für den Kunden transparent, und er gibt dazu seine Einwilligung (Art. 4 Abs. 2 und Art. 13 DSG; vgl. zu den AGB aber auch die Bemerkungen unter Ziff. 5.1.3).