5.4.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB Grundsätzlich ist es im Rahmen des Supercard-Programms nicht möglich, detaillierte Warenkorbanalysen der Kunden durchzuführen. Auch über das elektronische Journal werden keine Marktanalysen nach Warenkorbinhalt erhoben (vgl. dazu aber die Bemerkungen unter Ziff. 5.2.3). Die Datenbearbeitung erscheint insofern als inhaltlich verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG). Wie bereits unter Ziff. 5.1.3 erwähnt, kommt die Datenbearbeitung zu Marketingzwecken bei der Anmeldung zum Supercard-Programm gar nicht resp. ungenügend zum Ausdruck.