Die Partnerunternehmen können also von sich aus keine eigenen Auswertungen mit dem kundenspezifischen Auswertungsprogramm vornehmen. Den Partnerunternehmen ist es vertraglich untersagt, anhand von Supercard-Daten warenkorbspezifische Auswertungen von einzelnen, namentlich bekannten Supercard-Kunden zu erstellen (vgl. Ziff. V.4. Zusammenarbeitsvertrag).