Die Datenregistrierung enthält aber Informationen zu Einkaufshäufigkeit und Einkaufsbetrag. Die Auswertung der Warenkörbe von Online-Bestellungen zu statistischen oder Marketingzwecken läuft in anonymisierter Form ab und untersteht daher nicht den Bestimmungen des DSG. Den am Supercard-Programm beteiligten Partnerunternehmen steht die Nutzung eines Su- percard-Auswertungsprogramms offen. Entsprechende Auswertungen müssen jedoch über die Supercard Marketing-Abteilung beantragt werden. Die Partnerunternehmen können also von sich aus keine eigenen Auswertungen mit dem kundenspezifischen Auswertungsprogramm vornehmen.