Ausland bereits im Jahr 1999 schriftlich gemeldet (vgl. zum Ganzen auch die Ausführungen in Ziff. 5.1.3). Aus Sicht des EDSB sind beide getroffenen Massnahmen zu begrüssen und tragen zur Transparenz der Datenbearbeitung bei (Art. 4 Abs. 2 DSG). 16 5.4 Marketing 6 6 2, 1a, 1b, 1c 3 6, 3