Eine diesbezügliche Information kann durch eine Erwähnung in den AGB in der Form erfolgen, dass dem Kunden mitgeteilt wird, dass von Coop ein detaillierterer Warenkorb im Zusammenhang mit der Supercard-Nummer während 1 Monat unter strenger Zweckbindung – und insbesondere nicht zu personalisierten Marketingzwecken – aufbewahrt wird. Nur so erhält der Kunde volle Transparenz in Bezug auf die von Coop über seine Person bearbeiteten Daten (Art. 4 Abs. 2 DSG).