Auch wenn diese Informationen nicht für das Supercard-Programm ausgewertet werden dürfen, da die Aufbewahrung im elektronischen Journal zweckgebunden und eine Abfrage rein nach Supercard-Nummer nicht möglich ist, muss aus Sicht des EDSB der Kunde über diese umfassende Datenspeicherung bei Coop informiert werden. Eine diesbezügliche Information kann durch eine Erwähnung in den AGB in der Form erfolgen, dass dem Kunden mitgeteilt wird, dass von Coop ein detaillierterer Warenkorb im Zusammenhang mit der Supercard-Nummer während 1 Monat unter strenger Zweckbindung – und insbesondere nicht zu personalisierten Marketingzwecken – aufbewahrt wird.