DSG). In den alten AGB vom Februar 2005 stand lediglich folgende Aussage: „Ihre Daten werden ferner an Firmen weitergegeben, welche Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverhältnisses bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann“. Bei der Datenschutzkontrolle vor Ort haben die beiden Mitarbeiter des EDSB schon darauf hingewiesen, dass ein Datentransfer ins Ausland (und zwar regelmässig und automatisch) tatsächlich erfolgt und nicht nur erfolgen kann. Dieser Datentransfer ins Ausland wurde beim EDSB im Juni 1999 schriftlich gemäss Art. 6 DSG angemeldet. Dennoch hatten die Mitarbeiter des EDSB um Anpassung der AGB gebeten.