Aus den gleichen Gründen ist für den Kunden auch die Transparenz der Datenbearbeitung (vgl. Art. 4 Abs. 2 DSG) im Zeitpunkt der Anmeldung nicht ausreichend gewährleistet. Da die NEBUS AG von Supercard beauftragt ist, zum einen die Prämien an die Konsumenten zu verschicken, zum anderen aber auch den Supercard Konsumentendienst zu führen, werden im Rahmen des Supercard-Prämienprogramms personenbezogene Daten auch ins Ausland weitergeleitet. Somit erfolgt ein Datentransfer von Personendaten ins Ausland (Art. 6 11