Neu wird in Ziff. 9 Abs. 4 der AGB vom März 2005 explizit unter Aufführung der entsprechenden Website, auf welcher man die Newsletter abmelden kann, auf die Notwendigkeit der separaten Abmeldung hingewiesen. Ein Kunde hat also (auch nachträglich noch) die Wahlmöglichkeit, ob er auf weiterführende Werbung verzichten möchte (vgl. auch Art. 12 Abs. 2 lit. b DSG). Wird das entsprechende Feld bei der Anmeldung nicht angekreuzt, willigt der Kunde implizit in eine weitere Datennutzung seiner Adressdaten ein (Art. 13 Abs. 1 DSG). In der Anmeldebroschüre oder auf der Website von Coop Supercard finden sich die grundlegenden Informationen zum Ablauf und Inhalt des Prämienprogramms.