Der Kunde muss die AGB im Internet erst suchen gehen. Bereits bei der Besichtigung der Anlagen vor Ort haben die beiden Mitarbeiter des EDSB auf diese Informationslücke hingewiesen und angeregt, dass eine Lösung gesucht werden müsse, wie die Kunden die AGB bereits einlesen oder zumindest den Hinweis erhalten, wo sie die AGB abrufen können, bevor sie ihre Adressdaten und ihre Einwilligung zur Teilnahme am Supercard- Prämienprogramm abgeben. Die Transparenz der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 2 DSG) ist in diesem Punkt aus Sicht des EDSB mangelhaft. Bis anhin wurde dies nicht verbessert.