{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2005-05-23", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20050523---Kundenbin_2005-05-23.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/qyYQ1wcvZDbm/20050523%20-%20Kundenbindungsprogramm%20Supercard-Schlussbericht.pdf", "Checksum": "a6ec8e0ad244b0d53b017c07d4efc4ef"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20050523 - Kundenbindungsprogramm Supercard-Schlussbericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 23.05.2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht mit Empfehlungen vom 23. 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Supercard Partnerfirmen haben die Möglichkeit, Ihre Daten an professionelle Adresshändler\nweiterzugeben, um sie mit weiteren Merkmalen (wie Haushaltsgrösse, Hausbesitz, Einkommensklasse, Alter etc.) anreichern zu\nlassen“ (Ziff. 9 Abs. 6 AGB).\n\nStellungnahme Coop:\nCoop wird die Möglichkeit der Datenanreicherung durch Partnerunternehmen als\nErgänzung in die AGB aufnehmen.\nUmsetzung: September 2005\n\nReaktion EDSB:\nEmpfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\n\n2.4 Aufbewahrung und Löschung weiterer Daten\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 2:\nDer EDSB schlägt vor, dass die Frist zur Aufbewahrung der Anmeldetalons von 1 Jahr auf max. 2 Monate verkürzt wird.\nIV\n\nStellungnahme Coop:\nDie verkürzte Aufbewahrungsfrist kommt Coop entgegen. Entsprechende interne\nAnweisungen werden angepasst und die zuständigen Personen informiert.\n\nReaktion EDSB:\nAnpassung wird umgesetzt. Keine weiteren Schritte nötig.\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 3:\nDer EDSB schlägt vor, dass darüber hinaus die für den Kunden relevanten Aufbewahrungsfristen seiner im Rahmen von Supercard\nerhobenen Personendaten im Internet abrufbar aufgeführt werden.\n\nStellungnahme Coop:\nCoop möchte auf die Umsetzung dieser Anpassung verzichten, da sich Kunden\nnoch nie nach Aufbewahrungsfristen erkundigt hatten und die Anpassung mit einem relativ hohen Aufwand für Coop verbunden wäre (= neue Internetseite, welche gewartet werden müsste).\n\nReaktion EDSB:\nAnpassung wird nicht umgesetzt. Da die Forderung des EDSB nach mehr Transparenz und Offenlegung der Aufbewahrungsfristen mit der Ergänzung der AGB bezüglich Empfehlung 2 (Deklaration der längsten 10-jährigen Aufbewahrungsfrist)\ngrundsätzlich erfüllt wird, haben wir dazu keine Einwände.\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 4:\nDer EDSB fordert daher Coop Supercard dazu auf, sich bei den\nPartnerunternehmen nach bestehenden und praktizierten Auf-\nbewahrungs- und Löschungsfristen zu informieren und falls nötig\nkorrigierend einzugreifen.\n\nStellungnahme Coop:\nCoop wird die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen bei Partnerunternehmen erfragen. Sollten gewisse Daten zu lange aufbewahrt werden, wird Coop bei den\nPartnerunternehmen entsprechend intervenieren.\n\nReaktion EDSB:\nAnpassung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\nV\n\n2.5 Sicherheit\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 5:\n(...)15\n\nStellungnahme Coop:\n(...)16\n\nReaktion EDSB:\n(...)17\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 6:\nDer EDSB schlägt vor, dass bei der Superbox-Abfrage obligatorisch eine 4-stellige Geheimnummer vorausgesetzt wird.\n\nStellungnahme Coop:\nTrotz ausreichender Information der Kunden durch Coop konnte bisher nicht erreicht werden, dass die Mehrheit der Supercard-Kunden ihre Supercard mit einer\nGeheimnummer absichern. Zudem wäre die Einführung einer obligatorischen Geheimnummer sehr komplex und teuer. Auch bestehen bereits heute sehr viele Anfragen von Kartennutzern, die ihre PIN vergessen haben. Der administrative Aufwand wäre bei einer 100% Abdeckung im Verhältnis zum möglichen Nutzen extrem hoch. Daher sieht Coop von einem PIN-Zwang ab.\nSollte in Zukunft mit der Karte eine grössere Erweiterung des Funktionsumfangs zu\nerwarten sein, so will Coop die Massnahme noch einmal überprüfen.\n\nReaktion EDSB:\nAnpassung wird nicht umgesetzt.\nDer EDSB kann den vorgebrachten Argumenten folgen. Sollte sich jedoch der\nFunktionsumfang der Superbox-Abfrage einmal ändern (insb. falls in Zukunft einmal Warenkörbe generiert werden könnten und diese über die Superbox abrufbar\nsind), muss Coop die PIN zwingend voraussetzen. Da der Funktionsumfang heute\nbeschränkt ist und der Kunde in den AGB aufgefordert wird, die Superbox mit einer 4-stelligen Geheimzahl zu schützen, haben wir dazu keine weiteren Einwände.\n\n15\nFür die Publikation des Schlussberichts zum Schutz des Sicherheitskonzepts wurden sämtliche\nPassage zu den Räumlichkeiten der Supercard Mitarbeiter aus dem Bericht herausgenommen, vgl.\ndazu auch die Bemerkungen in Fn. 9.\n16\nVgl. dazu die Bemerkungen in Fn. 15 und Fn. 9.\n17\nVgl. dazu die Bemerkungen in Fn. 15 und Fn. 9.\nVI\n\n2.6 Umsetzung der bei der Kontrolle vor Ort angekündigten Anpassungen\n\n"}