{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2005-05-23", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20050523---Kundenbin_2005-05-23.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/qyYQ1wcvZDbm/20050523%20-%20Kundenbindungsprogramm%20Supercard-Schlussbericht.pdf", "Checksum": "a6ec8e0ad244b0d53b017c07d4efc4ef"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20050523 - Kundenbindungsprogramm Supercard-Schlussbericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 23.05.2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht mit Empfehlungen vom 23. 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Die Reaktionen des EDSB sowie die letzten Stellungnahmen von Coop datierend vom 15. August 2005 sind ebenfalls in vorliegendem Anhang widergegeben. Der Anhang bildet integralen Bestandteil des Schlussberichtes.\n\nDer EDSB hat am 28. September 2005 die Datenschutzkontrolle gemäss Art. 29 DSG über das\nKundenbindungsprogramm Supercard für abgeschlossen erklärt.\n\n2. Auswertung der Stellungnahme von Coop\n2.1 Anmeldung\n\nEmpfehlung Nr. 1:\nDer EDSB erlässt die Empfehlung, dass bei der Anmeldung per\nAnmeldetalon entweder die AGB in voller Länge abgedruckt werden oder zumindest ein direkter Link auf die Website des Super-\ncard-Programms aufgeführt wird, auf der man die AGB einsehen\nkann. Bei der Anmeldung per Internet sind die AGB ebenfalls\nentweder in ganzer Länge aufzuführen (mit einem entsprechenden Dialogfeld „akzeptieren/nicht akzeptieren“) oder es ist auf\nder Anmeldeseite ein Pop-up zu installiert, welches direkt zu den\nAGB führt.\n\nStellungnahme Coop:\nAus Platzgründen ist es Coop nicht möglich, die AGB auf die Anmeldetalons zu\ndrucken. Daher wird Coop auf dem Anmeldetalon den Link zu den AGB aufführen.\nUmsetzung: nach Verbrauch der alten Formulare (ca. Ende 2005)\nBei der Anmeldung per Internet werden die AGB neu eingeblendet und ein Dialogfeld „akzeptieren/nicht akzeptieren“ eingefügt. Umsetzung: September 2005\n\nReaktion EDSB:\nEmpfehlung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\nII\n\n2.2 Punktesammlung\n\nEmpfehlung Nr. 2:\nDer EDSB erlässt die Empfehlung, dass den Kunden in den AGB\nmitgeteilt wird, dass bei Vorzeigen der Supercard von Coop ein\ndetaillierter Warenkorb während 1 Monats unter strenger Zweckbindung – und insbesondere nicht zu Marketingzwecken – aufbewahrt wird. Nur so erhält der Kunde volle Transparenz in Bezug\nauf die von Coop über seine Person bearbeiteten Daten (Art. 4\nAbs. 2 DSG).\n\nStellungnahme Coop:\nDie Empfehlung 2 basiert auf Sachverhalten, die nachträglich von Coop korrigiert\nwurden:\nDas elektronische Kassenjournal wird auf dem Ladenrechner für 1 Monat abgespeichert. Auf dem sog. Gen. Rechner (=Rechner pro Verkaufsregion) werden diese Daten 10 Jahre aufbewahrt (gemäss Vorgaben des Obligationenrechts, geschäftsrelevanter Vorgang). Im EKPS (Elektronischen Kassenprüfsystem) werden\ndiese Daten 3 Monaten aufbewahrt. Mit diesen Daten werden keine individualisierten Warenkorbanalysen durchgeführt.\nCoop schlägt zur Gewährleistung der Transparenz folgende neue Formulierung in\nden AGB vor: „Von Gesetzes wegen muss eine Kopie des Kassenbons (inkl. Supercard Nummer) während 10 Jahren elektronisch aufbewahrt werden. Auch diese\nKopie wird nicht zu einer individualisierten Warenkorbanalyse benutzt“.\nUmsetzung: September 2005.\n\nReaktion EDSB:\nEmpfehlung wird umgesetzt.\nCoop wertet diese Belege nicht zu Marketingzwecken aus. Es besteht auch keine\nMöglichkeit, die Belege nach Supercard-Nummern automatisiert abzufragen.\nDer EDSB geht bezüglich der veränderten, berichtigten Situation der Aufbewahrungszeit der elektronischen Kassenbelege davon aus, dass eine automatisierte\nAbfrage nach der Supercard-Nummer eines Kunden nicht möglich ist. Ausgehend\nvon dieser Prämisse erachtet der EDSB mit der Erwähnung der längsten Aufbewahrungszeit von 10 Jahren in den AGB die Empfehlung Nr. 2 als umgesetzt. Es\nsind keine weiteren Schritte nötig.\n\n2.3 Werbung\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 1:\nDer EDSB schlägt jedoch vor, dass bei einem Werbeversand immer auch auf die Möglichkeit der nachträglichen Verzichtserklärung aufmerksam gemacht wird. Dies könnte etwa dadurch realisiert werden, dass am gleichen Ort, an dem bei Werbeversänden\nauf Coop Supercard optisch hingewiesen wird, ein kurzer Satz\nIII\n\n(inkl. Angabe der Telefonnummer des Call Centers resp. Internet-\nLink für Verzichtserklärung im Internet) angefügt wird, der den\nKunden auf diese Möglichkeit hinweist.\n\nStellungnahme Coop:\nCoop wird diesen Hinweis bei den gedruckten Werbemitteln (Mailings etc.) in Zukunft einbauen. Im Internet ist der Hinweis bei jedem Newsletter bereits vorhanden.\n\nReaktion EDSB:\nAnpassung wird umgesetzt. Es sind keine weiteren Schritte nötig.\n\n"}