{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2005-05-23", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20050523---Kundenbin_2005-05-23.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/qyYQ1wcvZDbm/20050523%20-%20Kundenbindungsprogramm%20Supercard-Schlussbericht.pdf", "Checksum": "a6ec8e0ad244b0d53b017c07d4efc4ef"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20050523 - Kundenbindungsprogramm Supercard-Schlussbericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 23.05.2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht mit Empfehlungen vom 23. Mai 2005 betreffend Kundenbindungsprogramm Supercard"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:13:23", "Checksum": "0bb2772b87107cefe3e4d6b766fbd807", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005\nRegeste:\nSchlussbericht mit Empfehlungen vom 23. Mai 2005 betreffend Kundenbindungsprogramm Supercard\n\n Karten- Prämien\nSoftware\nLieferant 1a, Versand\nLieferant Behörde\n1c\n8, 9 8, 9\n\n1a. Anmeldung 5. Werbung\n1b. Datenänderungen 6. Auskunftsrecht\n1c. Zusatzkarten 7. Straftat\n2. Punktesammlung 8. Aufbewahrung, Löschung\n3. Prämien 9. Sicherheit\n4. Marketing 10. Software Lieferant (Debugging)\n\n5.6.1 Untersuchte Datenflüsse\nEin Kunde kann sein datenschutzrechtlich garantiertes Recht auf Auskunft (Art. 8 DSG) geltend machen, indem er entweder das Call Center (NEBUS AG in Biel) oder Coop Supercard\ndirekt kontaktiert. Ferner hat er die Möglichkeit, seinen Punktesaldo und seine Stammdaten\nper Superbox oder via Internet abzufragen.\n\n5.6.2 Auskunftsrecht im Einzelnen\nDer Supercard Konsumentendienst wird durch das Call Center NEBUS AG in Biel betrieben.\nAlle Mitarbeiter von NEBUS unterzeichnen ein „Revers betreffend Bankgeheimnis“ (im Rahmen von Supercard können auch über die Coop Bank oder die Coop Versicherungen Superpunkte gesammelt werden). Eine weitere Datenschutzerklärung unterzeichnen die Mitarbeiter von NEBUS firmenintern.\n(...)7\nEs existieren sog. detaillierte Geschäftsfälle, in denen die Abläufe bei datenschutzrelevanten\nFällen (z.B. Auskunftsrecht; Information über Punktestand; Punktetransfer auf anderes Konto;\nBestellung Zusatzkarten; Adressdatenänderung) festgehalten sind. Die Geschäftsfälle werden\nergänzt durch eine Auflistung (Datenschutz: „Weitergabe von Supercard Kundendaten“),\nwann und wie Supercard Kundendaten weiter gegeben werden dürfen.\nBei Auskunftsgesuchen werden die Kunden von den NEBUS Mitarbeitern immer auch auf die\nAbfragemöglichkeiten via Superbox oder per Internet aufmerksam gemacht. Dort können die\npersönlichen Daten vom Kunden selbst abgerufen werden. Kleinere Auskunftsgesuche (einzelne Transaktionen oder Punktesaldo) dürfen von den Mitarbeitern der NEBUS AG direkt und\nmündlich beantwortet werden.\nUmfassende Auskunftsgesuche (im Sinne: „Welche Daten hat Coop über mich gesammelt?“)\nwerden direkt an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Der zuständige Mitarbeiter der Rechts-\n\n7\nDiese Passage betrifft Informationen über den Datenzugriff und wurde aufgrund überwiegender\nInteressen von Coop an deren Vertraulichkeit für die Publikation aus dem Schlussbericht gestrichen.\n22\n\nabteilung erhält von der Supercard Marketing-Abteilung alle Supercard-Daten und klärt zusätzlich ab, ob und wo noch andere Daten der betreffenden Person gespeichert sind. Umfassende Auskunftsgesuche müssen schriftlich gestellt werden, und zusätzlich muss eine Kopie\nder ID beigelegt sein. Diese Datenauskunft erfolgt kostenlos. Löschanträge müssen ebenfalls,\nunter Beilage eines amtlichen Ausweises, schriftlich gestellt werden.\nSollten bei einem Kunden Bank- oder Versicherungstransaktionen vorhanden sein, darf durch\ndas Call Center gar keine Auskunft erteilt werden. Diese Kunden müssen via Superbox oder\nInternet die gewünschten Daten selber abrufen oder sich bei der Versicherung resp. Bank\nselber erkundigen (das Call Center gibt dem anfragenden Kunden die Telefonnummern bekannt).\nDas Auskunfts- und Löschungsrecht wurde zur Zeit der Besichtigung vor Ort im Februar 2005\nnicht explizit in den AGB erwähnt. Die beiden Mitarbeiter des EDSB wiesen bereits bei diesem Treffen darauf hin, dass eine Aufnahme des Auskunfts- und Löschungsrechtes zur Verbesserung der Transparenz beitragen würde. Diese Anregung hat Coop im März 2005 in der\nbereits umgesetzten Anpassung der AGB berücksichtigt.\n\n5.6.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB\nEin Supercard-Kunde hat ausreichend die Möglichkeit, sich über alle Personendaten, welche\nvon Coop über ihn bearbeitet werden, zu informieren. Er kann sich jederzeit per Internet\noder per Superbox über sein eigenes Supercard-Konto vergewissern. Kleinere Gesuche kann\nein Kunde direkt an das Call Center stellen. Grössere Gesuche muss er schriftlich unter Beilage eines amtlichen Ausweises einreichen. Dadurch, dass auf Anregung des EDSB seit März\n2005 in den AGB explizit auf das Auskunfts- und Löschungsrecht der Supercard-Kunden hingewiesen wird, wird ein Kunde ausdrücklich auf seine Rechte gemäss Art. 8 DSG aufmerksam gemacht. Dies ist aus Sicht des EDSB sehr zu begrüssen.\n23\n\n5.7 Straftat\n6\n\n6 2, 1a, 1b, 1c\n3\n6, 3\n\n"}