{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2005-05-23", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20050523---Kundenbin_2005-05-23.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/qyYQ1wcvZDbm/20050523%20-%20Kundenbindungsprogramm%20Supercard-Schlussbericht.pdf", "Checksum": "a6ec8e0ad244b0d53b017c07d4efc4ef"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20050523 - Kundenbindungsprogramm Supercard-Schlussbericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 23.05.2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht mit Empfehlungen vom 23. Mai 2005 betreffend Kundenbindungsprogramm Supercard"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:13:23", "Checksum": "0bb2772b87107cefe3e4d6b766fbd807", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005\nRegeste:\nSchlussbericht mit Empfehlungen vom 23. Mai 2005 betreffend Kundenbindungsprogramm Supercard\n\npersönlich adressierter Werbung jeweils auf diese nachträgliche Verzichtsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden würde. Dies könnte etwa dadurch geschehen, dass am gleichen\nOrt, an dem im Werbeversand optisch auf Coop Supercard als Adresslieferantin hingewiesen\nwird, auch gleich ein kurzer Satz mit der Verzichtsmöglichkeit (inkl. Telefonnummer des Call\nCenters resp. Internet-Link für Verzichtserklärung per Internet) angefügt wird.\nHingegen ist die Datenanreicherung durch Spezialfirmen, welche von den Partnerunternehmen dazu beauftragt werden, gegenüber dem Supercard-Kunden nicht erkennbar. Entgegen\ndem von Coop auch nach aussen hin so kommunizierten Grundsatz, dass im Rahmen von\nSupercard keine Warenkörbe generiert werden und Kunden auch nicht gestützt auf diese\nWarenkörbe mit Werbung bedient werden, dürfen die Partnerunternehmen von sich aus Su-\npercard-Adressen nach weiteren, kundenspezifischen Merkmalen (wie Haushaltsgrösse,\nHausbesitz, Einkommensklasse, Alter etc.) selektionieren und so ein gewähltes Kundensegment gezielt anschreiben. Wie aus den Unterlagen, welche dem EDSB vorliegen, ersichtlich\nist, handelt es sich bei den zusätzlichen Merkmalen um ganz spezifische Informationen, welche auch auf ein Kundenprofil schliessen lassen könnten.\nDie Möglichkeit der Adressanreicherung durch externe Spezialfirmen wurde gemäss Auskunft der Supercard Marketing-Abteilung erst einmalig durch die Coop Versicherung wahrgenommen. Zusätzlich verlangt Coop Supercard von den Partnerfirmen, dass im Falle einer\nAdressanreicherung mit der beauftragten Spezialfirma (im vorliegenden Fall die Firma SCHO-\nBER DIRECT MEDIA AG) eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen wird, welche unterschrieben an Coop Supercard gesendet werden muss. Sollten in Zukunft weitere Partnerunternehmen von dieser Adressanreicherung Gebrauch machen, so muss diese Adressanreicherung aus Sicht des EDSB klarer gegenüber dem Kunden kommuniziert werden. Für den\nKunden ist derzeit nicht transparent bzw. nicht erkennbar, dass seine Supercard-\nPersonendaten für Marketingzwecke ausgewertet werden und er dann anhand von weiteren\nKriterien, die er gegenüber Coop oder den Partnerunternehmen nie offen gelegt hat, gezielt\nmit Werbung angeschrieben wird. Dies läuft sowohl dem Grundsatz der Transparenz der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 2 DSG) als auch dem Grundsatz der Zweckbindung der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 3 DSG) entgegen. Entweder ist in Zukunft auf die Adressanreicherung\nzu verzichten, oder die Möglichkeit der Adressanreicherung muss in den AGB zum Ausdruck\nkommen.\n21\n\n5.6 Auskunftsrecht\n\n6\n6 2, 1a, 1b, 1c\n3\n6, 3\nCall Center 1a, 1b, 1c\n5\n2\n2, 3\nKunde 3\n3\n\nPartner\n\nInternet 8, 9\n1a, 1b, 1c, 6 6, 3\n1a, 2\n5\n2, 3 2\n\n1a, 1b, 1c, 6\n5\n\nCoop\nPartner in\n1b, 1c, Ausland\nSuperbox SUPERCARD 3\n6 1b,\n8, 9\n2, 3 8, 9 1c\n\n10 7\n1a, 1b, 1c\n3 2, 4, 5\n\n"}