{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2005-05-23", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20050523---Kundenbin_2005-05-23.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/qyYQ1wcvZDbm/20050523%20-%20Kundenbindungsprogramm%20Supercard-Schlussbericht.pdf", "Checksum": "a6ec8e0ad244b0d53b017c07d4efc4ef"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20050523 - Kundenbindungsprogramm Supercard-Schlussbericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 23.05.2005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 23.05.2005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht mit Empfehlungen vom 23. 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Ersichtlich ist nicht das Kaufverhalten des\neinzelnen Kunden, sondern die von ihm seit erstem Einsatz der Supercard angesammelten\nPunkte (Gesamtpunktezahl) sowie der aktuelle Punktestand (Punktesaldo). Die Einzelangaben\nzum Einkaufsort und Einkaufszeitpunkt sowie die pro Einkauf generierten Punkte werden\neinmal im Jahr verdichtet. Sichtbar ist dann im Geschenkshop nur noch das Punktetotal für\ndiese verflossene Jahresperiode.\nDie Detailangaben zu den Einkäufen werden – wie auch von allen anderen Kunden, die keine\nSupercard benutzen – in einem sog. Journal elektronisch registriert (also mit oder ohne Su-\npercard-Nummer) und nach 1 Monat gelöscht4. Mit diesem Journal kann keine Suche nach\nSupercard-Nummern durchgeführt werden. Dieses Journal ist nicht mit dem Geschenkshop\nverbunden (vgl. zur Datenspeicherung im Journal auch die Ausführungen in Ziff. 5.2.3). Eine\nAuswertung der Einkäufe im Rahmen von Supercard ist daher nur in Bezug auf Einkaufshäufigkeit und Einkaufsbetrag möglich. In Bezug auf andere Inhalte erfolgt eine Auswertung nur\nin anonymisierter Form (vgl. Ziff. 9 Abs. 5 der AGB).\n(...)5.\n\n4\nVgl. dazu die Bemerkungen in Fn. 3 sowie die Korrekturen im Anhang, Ziff. 2.2.\n5\nDiese Passage betrifft Informationen über den Datenzugriff und wurde aufgrund überwiegender\nInteressen von Coop an deren Vertraulichkeit für die Publikation aus dem Schlussbericht gestrichen.\n17\n\nDie Marktanalyse erfolgt über zwei spezielle Programme: Business-Objects und Mailing Generator. Obwohl keine genauen Warenkörbe generiert werden können, lassen sich mit den\nSupercard-Daten doch Marktanalysen z.B. für Warenumsatz innerhalb einer Coop-Filiale oder\nUmsatzstärke/Kaufkraft von Supercard-Kunden durchführen. Dies insbesondere auch dadurch, dass im Geschenkshop die Totalpunktezahl seit erstmaligem Einsatz der Supercard\nersichtlich ist (...)6.\nAuch über Coop Online Supermarkt ist keine Warenkorb-Analyse von Supercard-Kunden\nmöglich. Die Datenregistrierung enthält aber Informationen zu Einkaufshäufigkeit und Einkaufsbetrag. Die Auswertung der Warenkörbe von Online-Bestellungen zu statistischen oder\nMarketingzwecken läuft in anonymisierter Form ab und untersteht daher nicht den Bestimmungen des DSG.\nDen am Supercard-Programm beteiligten Partnerunternehmen steht die Nutzung eines Su-\npercard-Auswertungsprogramms offen. Entsprechende Auswertungen müssen jedoch über\ndie Supercard Marketing-Abteilung beantragt werden. Die Partnerunternehmen können also\nvon sich aus keine eigenen Auswertungen mit dem kundenspezifischen Auswertungsprogramm vornehmen.\nDen Partnerunternehmen ist es vertraglich untersagt, anhand von Supercard-Daten warenkorbspezifische Auswertungen von einzelnen, namentlich bekannten Supercard-Kunden zu\nerstellen (vgl. Ziff. V.4. Zusammenarbeitsvertrag).\n\n5.4.3 Beurteilung aus Sicht des EDSB\nGrundsätzlich ist es im Rahmen des Supercard-Programms nicht möglich, detaillierte Warenkorbanalysen der Kunden durchzuführen. Auch über das elektronische Journal werden keine\nMarktanalysen nach Warenkorbinhalt erhoben (vgl. dazu aber die Bemerkungen unter Ziff.\n5.2.3). Die Datenbearbeitung erscheint insofern als inhaltlich verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2\nDSG). Wie bereits unter Ziff. 5.1.3 erwähnt, kommt die Datenbearbeitung zu Marketingzwecken bei der Anmeldung zum Supercard-Programm gar nicht resp. ungenügend zum Ausdruck. Es besteht bei der Anmeldung eine Informationslücke in Bezug auf den Bearbeitungszweck der erhobenen Daten (vgl. Art. 4 Abs. 3 DSG). Es kann an dieser Stelle auf die diesbezüglichen Ausführungen in Ziff. 5.1.3 verwiesen werden.\n\n6\nDiese Passage wurde auf Wunsch von Coop für die Publikation aus dem Schlussbericht gestrichen.\n18\n\n5.5 Werbung\n6\n\n6 2, 1a, 1b, 1c\n3\n6, 3\n\nCall Center 1a, 1b, 1c\n5\n2\n2, 3\nKunde 3\n3\n\nPartner\n\n"}