12. Schliesslich weist der EDSB darauf hin, dass vorliegend die Frage, ob DNA- Identifikationen, wie sie von der X angeboten werden, ausserhalb eines behördlichen Verfahrens erlaubt sein sollen, offen bleiben kann. Bezüglich der Notwendigkeit der freiwilligen und aufgeklärte Einwilligung für diese Art von Tests gelten die vorstehend gemachten Ausführungen. III. Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte: