Die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen scheinen ernstlich gefährdet, da grundlegende Anforderungen für die Rechtsgültigkeit der Einwilligung nicht erfüllt sind. Es fehlt an einer hinreichenden Aufklärung der betroffenen Personen und insbesondere an einer wirksamen Überprüfung der Rechtsgültigkeit der vom Auftraggeber vorgelegten Unterschriften. 5