10. Wie aus dem Auftragsformular eindeutig hervorgeht, finden keinerlei Identitätsüberprüfungen statt. Auch aus den übrigen Unterlagen, die dem EDSB zugestellt wurden, gehen keine Überprüfungsmassnahmen irgendwelcher Art von Seiten der X hervor. Die in Ziff. I/3. zitierte Klausel wälzt die Verantwortung für die rechtmässige Entnahme der Speichelproben, für die Rechtsgültigkeit der notwendigen Einwilligungen und dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, vollumfänglich auf den Auftraggeber ab.