Sie muss sich davon überzeugen, dass die Unterschriften echt sind und die Unterschreibenden über den Test detailliert informiert wurden. Mit besonderer Sorgfalt muss die Überprüfung von Einwilligungen Minderjähriger erfolgen, d.h. einerseits für urteilsunfähige Kinder (Unterschriften der gesetzlichen Vertreter, in der Regel beide Eltern bzw. derjenige Elternteil, der allein sorgeberechtigt ist), andererseits für urteilsfähige Unmündige, die selber in solche Tests einwilligen können. Die Urteilsfähigkeit von Minderjährigen in Bezug auf genetische Tests zu beurteilen, ist naturgemäss schwierig und muss in jedem Einzelfall erfolgen.