9. Die rechtmässige Beschaffung des Probematerials ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zentral. Die Firma, die genetische Tests anbietet und durchführt oder durch Dritte durchführen lässt, ist dafür verantwortlich, dass das Probematerial rechtmässig erlangt wurde. Sie muss daher ein wirksames Überprüfungsverfahren vorsehen, um die vom Auftraggeber vorgelegten Einwilligungen der betroffenen Personen (mutmasslicher Vater, Mutter, Kind) zu überprüfen. Sie muss sich davon überzeugen, dass die Unterschriften echt sind und die Unterschreibenden über den Test detailliert informiert wurden.