3. Das Auftragsformular zur Durchführung der einzelnen genetischen Untersuchungen (Vaterschaftstest, Mutterschaftstest, Zwillingstest, Y-Chromosomentest, Mitochondrial-DNA-Test, DNA-Identifikation) hält ausdrücklich fest, dass keine bezeugte Probenentnahme und keine Identitätsprüfung erfolgt. Es enthält zudem folgende Klausel: "Der Auftraggeber bestätigt der X mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass er mit diesem Auftrag und der Entnahme der Speichelproben keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Art. 199 Abs. 2f.