schriftliche Einwilligung abgeben müssen, 2 • über Zweck, Datenbearbeitungen und mögliche Folgen von Vaterschaftstests informiert und auf Beratungsangebote aufmerksam macht wird. Die X meldet gleichzeitig beim EDSB gestützt auf Art. 6 und Art. 11 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) sowie Art. 3 und 5 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG; SR 235.11) die entstehende Datensammlung zur Registrierung an.