• die für die genetischen Tests benötigten Speichelproben mit einer anonymisierten Labornummer versehen an ein Labor in Deutschland zur Analyse übermittelt werden, • nur die verantwortliche Person der X das Resultat der zugehörigen Personengruppe wieder zuordnen kann, • die Zuordnungstabelle durch Verschlüsselungstechnik geschützt wird, • die Untersuchung nur mit schriftlicher Einwilligung der Personen durchgeführt wird, von denen die Speichelprobe stammen, • bei urteilsunfähigen Kindern alle Inhaber der elterlichen Gewalt ihre