in Sachen Vaterschaftstest / Verwandtschaftstest der X, Zürich I. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte stellt fest: 1. Die X hat mit Schreiben vom 10. Januar 2003 den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) über die Tatsache informiert, dass sie in Zusammenarbeit mit einem Labor in Deutschland ab sofort den Vertrieb von genetischen Untersuchungen, insbesondere von Vaterschaftstests, Verwandtschaftstests und DNA-Identifikationen, in der Schweiz aufnimmt.