4. Die Personendaten von Personen, die deren Veröffentlichung ablehnen, erscheinen in der nächsten Version der CD-ROM nicht mehr. 5. F.G. kommt seiner Auskunftspflicht nach und teilt den betroffenen Personen die Personendaten, die er bearbeitet, und deren Quellen mit.   page 7 6. Die unrichtigen Daten werden berichtigt; insbesondere wird der Vermerk "opt-in" nur verwendet, wenn eine explizite Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. 7. Die vorliegende Empfehlung wird F.G. eingeschrieben zugestellt.