sie respektieren insbesondere den Wunsch von Personen, die keine Werbung erhalten möchten (mittels Kennzeichnung mit einem Stern), und die nicht wollen, dass ihre Daten veröffentlicht werden (via schwarze, rote, grüne und weisse Listen). Das Beschaffen von Daten im Internet, deren Verwendung nicht wie in den beiden oben erwähnten Fällen (Switch und D.R.) eingeschränkt ist, ist im Übrigen rechtmässig (Art. 12 Abs. 3).