1. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) regelt unter anderem die Bearbeitung von Daten natürlicher und juristischer Personen durch private Personen (Art. 2 Abs. 1 DSG). Zum einen stellt die Vermarktung der von der X hergestellten und in der Schweiz über F.G. vertriebenen CD-ROM eine Bearbeitung von Personendaten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe e DSG dar. Zum andern ist F.G. eine private Person. Seine Tätigkeit fällt daher unter die Bestimmungen des DSG (Art. 2 Abs. 1 DSG).