– Neben den Suchresultaten erscheint der Vermerk "opt-in", was vermuten lässt, dass alle Personendaten auf der CD-ROM mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen beschafft worden sind. Im Übrigen bestreitet F.G. in seinem Begleitbrief nicht, dass Daten auf der Basis der Domain-Namen-Datenbank der Switch beschafft worden sind. 14. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2001 bestätigte Y dem EDSB, er habe auf sein Ersuchen nach Auskunft zu den über ihn in der Datensammlung vorhandenen Daten von F.G. keine Antwort erhalten. II. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte zieht in Erwägung: