11. In den Schreiben vom 26. Juni und 24. August 2001 nahm F.G. Stellung. Einige Beispiele auf Papier der CD-ROM wurden dem EDSB übergeben. F.G. erklärte, er habe die Forderung des EDSB, die Vermarktung der CD-ROM in der Schweiz einzustellen, der X weitergeleitet. Er selbst sei zu einer solchen Massnahme nicht befähigt. Seiner Ansicht nach hat die X die Massnahme durchgeführt.   page 3 12. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2001 forderte der EDSB nochmals die Zustellung der CD- ROM.