9. Zur gleichen Zeit teilten mehrere Personen, die immer mehr unerwünschte Werbung erhielten, dem EDSB mit, sie hätten gegenüber F.G. ihren Anspruch auf Auskunft geltend gemacht. Sie wollten erfahren, über welche Personendaten er verfügt und ihm die Verwendung der Daten auf der CD-ROM verbieten. F.G. kam ihrer Forderung nicht nach. Immer mehr Werbung erhielt auch D.R., der auf seinem Website ausdrücklich vermerkt, dass er keine Werbung wünscht.