2. F.G. vertritt von der Schweiz aus das Unternehmen X in Europa (vgl. dazu den Briefkopf eines dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vorliegenden Begleitbriefes zu einer Lieferung sowie das Schreiben vom 26. Juni 2001 von F.G. an den EDSB). Gemäss einem Schreiben, das dem EDSB vorliegt und das von F.G. unterschrieben ist, liefert er die CD-ROM der Kundschaft in der Schweiz und bietet seine Unterstützung bei der Installation an. Er verwaltet beispielsweise die Passwörter und aktualisiert die Daten auf der CD-ROM. Er zeichnet mit dem Vermerk "X, Germansupport".