{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2001-11-28", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20011128---CD-Rom-Bl_2001-11-28.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/Rc0jQSmlsUqY/20011128%20-%20CD-Rom%20Black-%20Book.pdf", "Checksum": "d3ddc87a605c19be5188d7b872b7adc3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20011128 - CD-Rom Black- Book"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 28.11.2001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 28.11.2001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 28.11.2001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 28. 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Die CD-\nROM enthalte also keine Personendaten, da diese sich weder auf bestimmte noch auf\nbestimmbare Personen beziehen.\n\n7. Die CD-ROM enthält ganz klar Personendaten im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a DSG, da\ndarauf Name, Adresse, Wohnort, Beruf, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vermerkt sind.\nDiese beziehen sich auf klar bestimmte oder zumindest bestimmbare natürliche oder\njuristische Personen. Es können zudem Persönlichkeitsprofile erstellt werden, da die Daten\nmit Hilfe der ebenfalls vorhandenen Tabellen miteinander verknüpft werden können.\n\n8. Mit Schreiben vom 26. Juni 2001 gibt F.G. zu, mit der CD-ROM sei der Zugriff auf Daten\nwie Name, Vorname, Strasse, Postleitzahl, Ort, Beruf möglich, dies aber nur für Daten, die\nsowieso auf dem Internet veröffentlicht sind. Er erklärt, dass die Daten auf der CD-ROM mit\nHilfe von Suchmaschinen beschafft worden seien, und zwar mit \"www.sear.ch\",\n\"www.infoseek.com\" unter Berücksichtigung der Robot Matatgs (\"Robot-exclusion – Norm\ndes W3C-Consortiums\"); letzterer schliesst Daten von Personen aus, die nicht wollen, dass\ndie Daten, die sie betreffen, von den Suchmaschinen angezeigt werden. Dieser in der\nInternetgemeinschaft allgemein bekannte Roboter entspreche den international anerkannten\nStandards (namentlich in Bezug auf das Erkennen der Sprache und der Metatags). Bezüglich\nD.R. führt F.G. aus, dieser habe zwar auf seinen Internetsites \"www.insider.ch\" und\n\"www.ipd.ch\" vermerkt, dass er keine Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu\nWerbezwecken wolle. Er habe aber keine Metatags verwendet, die den Suchmaschinen eine\nsolche Benutzungsbeschränkung anzeigt. Ausserdem stellt F.G. fest, die E-Mail-Adresse von\nD.R. tauche auf einem anderen Site (\"www.bigfoot.com\") auf. Damit sei die Adresse\nöffentlich zugänglich, namentlich über das Suchwort \"E-Mail\". Im Übrigen seien viele Postund E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern auf dem Internet über spezielle\nSuchmaschinen für Adressen zugänglich. Das Projekt Blackbook unterscheide sich von\ndiesen lediglich dadurch, dass die Daten auf einer CD-ROM vereint seien. F.G. präzisiert, die\nDaten stammten in keinem Fall von einem E-Mail-Server eines Unternehmens, von der\n\u0003 \u0003 page 5\n\nBenutzerliste eines Internetanbieters (wie Bluewindow) oder von der Liste der\nTeilnehmerinnen und Teilnehmer einer Newsgroup. Die gesammelten Daten seien für\nUnternehmen bestimmt, die ihre Kontakte ausdehnen wollen. Die Verantwortlichen seien\nsich bewusst, dass die Daten gebraucht, nachverfolgt und indexiert werden. Wer \"Robotexclusion – Norm des W3C-Consortiums\" nicht verwendet, will bewusst die Verwendung\nseiner Daten nicht einschränken. F.G. unterstreicht weiter, dass es auf dem Markt bereits eine\nReihe von Produkten gebe, die Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-\nAdresse auflisten, namentlich elektronische Verzeichnisse wie das elektronische\nTelefonbuch, TwixTel oder Outlook-Express. Verzeichnisse dieser Art seien zudem sehr\nleicht zu erstellen. Mit anderen Worten glaubt F.G., es handle sich beim vorliegenden Fall\nnicht um eine Verletzung der Persönlichkeit, da die betroffenen Personen die Daten\nallgemein zugänglich gemacht und eine Bearbeitung nicht ausdrücklich untersagt haben\n(Art. 12 Abs. 3 DSG).\n\n9. Es ist unbestritten, dass die Daten aus dem Internet beschafft worden sind, einem Medium,\ndas allen zugänglich ist, die wie F.G. über einen Netzzugang verfügen. Dies bedeutet aber\nnoch nicht, dass über diese Daten uneingeschränkt verfügt werden kann. Die Anhörung vor\ndem Bezirksgericht Zürich vom 17. Mai 2001 hat ergeben, dass die Daten auf der CD-ROM\nmit Hilfe der Switch Domain-Namen-Datenbank beschafft worden sind. Dies geht auch aus\nden Briefen von F.G. hervor. Auf dem Site von Switch verbietet jedoch ein Hinweis\nausdrücklich, die Datenbank für den Adressenhandel, für Werbung oder für elektronische\nMassenversände zu verwenden. Indem er sich an der an der Vermarktung der betroffenen\nDaten beteiligt hat, hat F.G. die formelle Ablehnung der Sitebetreiber gegenüber solchen\nVerwendungszwecken nicht respektiert. Das Beschaffen der auf der CD-ROM enthaltenen\nDaten ist deshalb rechtswidrig und deren Bearbeitung erfüllt den Grundsatz der\nZweckbindungsprinzip nicht (Art. 4 Abs.1 und 3 DSG).\n\n"}