{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2001-11-28", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20011128---CD-Rom-Bl_2001-11-28.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/Rc0jQSmlsUqY/20011128%20-%20CD-Rom%20Black-%20Book.pdf", "Checksum": "d3ddc87a605c19be5188d7b872b7adc3"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20011128 - CD-Rom Black- Book"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 28.11.2001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 28.11.2001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 28.11.2001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 28. 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Sie wurde hergestellt und importiert durch das Unternehmen X (im Folgenden X\ngenannt), eingetragen im Bundesstaat Nevada.\n\n2. F.G. vertritt von der Schweiz aus das Unternehmen X in Europa (vgl. dazu den Briefkopf\neines dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vorliegenden Begleitbriefes zu\neiner Lieferung sowie das Schreiben vom 26. Juni 2001 von F.G. an den EDSB). Gemäss\neinem Schreiben, das dem EDSB vorliegt und das von F.G. unterschrieben ist, liefert er die\nCD-ROM der Kundschaft in der Schweiz und bietet seine Unterstützung bei der Installation\nan. Er verwaltet beispielsweise die Passwörter und aktualisiert die Daten auf der CD-ROM.\nEr zeichnet mit dem Vermerk \"X, Germansupport\".\n\n3. Die CD-ROM enthält Personendaten (Namen, Strasse, Wohnort, Beruf, Telefonnummer, E-\nMail-Adressen, Internetadresse usw.) von 450'000 Personen in der Schweiz (450'000 E-Mail-\nAdressen von Geschäften, 150'000 Kontaktadressen und 160'000 Homepages; siehe\nBeschreibung der CD-ROM, Seite 1).\n\n4. Anfang 2001 erschien ein Internetdokument mit dem Titel Database Analysis Black Book\n2000, Autor: Adrian Wiesmann, Datum: 25.04.2001, Copyright 2001 by Verein zur\nGründung der \"SwordLord-Foundation for new technology ethics\". Das Dokument analysiert\ndie auf der CD-ROM enthaltene Datenbank und will Folgendes aufzeigen: die schlechte\n\u0003 \u0003 page 2\n\nQualität der darauf gespeicherten Daten, die Unrechtmässigkeit der Datenbeschaffung im\nSinne des Datenschutzgesetzes (DSG, SR 235.1) und inwiefern diese Datenbank für\nunbestellte elektronische Massenwerbesendungen (sogenannte Spams) verwendet werden.\nDie CD-ROM enthält namentlich Software, die das Spamming ermöglicht (\"Bulk.Mail 2.0\").\n\n5. Gleichzeitig machte Y das oben erwähnte Dokument auf seinem Internetsite\n\"http://bbook.trash.net\" zugänglich.\n\n6. Mit Schreiben vom 3. Mai 2001 an Y kündete F.G. eine Zivilklage gegen Y an. Er forderte,\ndass die Verbreitung des oben erwähnten Dokuments gestoppt wird. Er werde dadurch in\nseiner Persönlichkeit verletzt, da seine eigene Internetsite (\"www.carfashop.com\") und sein\neigener Name darin erwähnt werden.\n\n7. Am 17. Mai 2001 wurde am Zürcher Bezirksgericht mittels einer vorsorglichen Massnahme\nvereinbart, dass der Inhalt der Einstiegsseite des Sites \"http://bbook.trash.net\" gesperrt wird,\nbis ein Entscheid zur Sache gefällt ist. Während der Verhandlung bestätigte F.G., dass er die\nCD-ROM im Auftrag der X in der Schweiz vertreibt, dass die Personendaten ohne\nausdrückliches Einverständnis der betroffenen Personen gesammelt worden sind und dass die\nCD-ROM Daten enthält, die zum Teil aus der Domain-Namen-Datenbank der\nRegistrierungsstelle Switch beschafft worden sind. Er räumte ebenfalls ein, dass gewisse\nDaten vollkommen falsch sind. Weiter machte er geltend, dass jemand, der E-Mail-Adressen\nauf einem Website veröffentlicht, automatisch damit einverstanden sei, jede Art von\nelektronischer Post zu erhalten. Wie es auf der CD-ROM selbst vermerkt sei, diene diese im\nÜbrigen der Verwaltung der Adressen von Newsletter-Kundinnen und Kunden und nicht\ndem Versenden von Spams.\n\n8. Ebenfalls am 17. Mai 2001 beschlossen verschiedene Internetbenutzer-Organisationen\n(trash.net, SIUG, Swordlord, Linux User Group Switzerland sowie das Community-Projekt\nSymlink.ch) und einige Einzelpersonen, einen Fonds zu schaffen, der die Wahrung der\nInteressen von Internetbenutzerinnen und -benutzern im vorliegenden und in zukünftigen\nFällen ermöglichen soll. In der Folge haben zwei von den oben erwähnten Kreisen\nbeauftragte Anwaltskanzleien mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDSB)\nKontakt aufgenommen und ihn um eine Stellungnahme gebeten.\n\n9. Zur gleichen Zeit teilten mehrere Personen, die immer mehr unerwünschte Werbung\nerhielten, dem EDSB mit, sie hätten gegenüber F.G. ihren Anspruch auf Auskunft geltend\ngemacht. Sie wollten erfahren, über welche Personendaten er verfügt und ihm die\nVerwendung der Daten auf der CD-ROM verbieten. F.G. kam ihrer Forderung nicht nach.\nImmer mehr Werbung erhielt auch D.R., der auf seinem Website ausdrücklich vermerkt, dass\ner keine Werbung wünscht.\n\n10. Mit den Schreiben vom 29. Mai und 1. Juni 2001 eröffnete der EDSB gegen F.G. eine\nUntersuchung im Sinne von Artikel 29 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR\n235.1). Zu diesem Zweck forderte er ein Exemplar der CD-ROM an. Vorsorglich wurde F.G.\nausserdem aufgefordert, seine CD-ROM nach Erhalt des zweiten Schreibens des EDSB und\nbis zur Klärung der Angelegenheit nicht mehr in Verkehr zu bringen.\n\n"}