2. Die X-Bank AG teilt dem Eidg. Datenschutzbeauftragten innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt dieser Empfehlung mit, ob sie die Empfehlung annimmt oder ablehnt. Wird diese Empfehlung nicht befolgt oder abgelehnt, so kann der Eidg. Datenschutzbeauftragte die Angelegenheit der Eidg. Datenschutzkommission zum Entscheid vorlegen. 3. Diese Empfehlung wird der X-Bank AG mitgeteilt. DER EIDGENÖSSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE Der Beauftragte: O. Guntern