1. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) regelt unter anderem die Bearbeitung von Daten natürlicher und juristischer Personen durch private Personen (Art. 2 Abs. 1 DSG). Die Bekanntgabe von Daten im Zusammenhang mit Anlageanträgen stellt eine Bearbeitung von Personendaten im Sinne von Art. 3 Bst. e DSG dar. Die X-Bank AG ist eine private Person und fällt daher unter die Bestimmungen des DSG (Art. 2 Abs. 1 DSG).