2. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat bei der X-Bank AG wiederholt wegen der Rubrik "Datenbearbeitung" interveniert. Dabei bemängelte er insbesondere, dass der Satz "Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden" von zahlreichen Personen missverstanden werde und dass die Umschreibung "zu der X-Group gehörende Gesellschaften" als mögliche Datenempfänger zu unbestimmt sei.