1. Die Drogentests bei X sind unverzüglich einzustellen. 2. Die in Zusammenhang mit den Drogentests erhobenen Gesundheitsdaten sind zu vernichten. 3. X meldet dem EDSB innert 15 Tagen seit Erhalt dieser Empfehlung, ob Sie die fraglichen Gesundheitsdaten vernichtet hat und ob Sie auf die Urintests verzichten wird. EIDGENÖSSISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER Der Beauftragte: O. Guntern Beilage: Kopie Bericht über Drogentests in der Lehre