Es muss insbesondere eine Abwägung zwischen Arbeitgeber- und Lehrlingsinteressen vorgenommen werden. Bei dieser Abwägung hat der - im Lehrverhältnis besonders wichtige – Persönlichkeitsschutz des Lehrlings den Vorrang und die Problematik des Drogenkonsums im Betrieb muss ganzheitlich betrachtet werden. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber seine Aufmerksamkeit nicht auf die Drogen und Drogentests fokussiert, sondern konstruktive Hilfsmassnahmen anbietet und Drogenprävention betreibt.