Die Übertretung von Sicherheitsnormen z. B. im Bereich des Luft- und Zugsverkehrs kann zur Gefährdung des Lebens der Passagiere führen. Zu denken ist auch an Arbeiten auf dem Bau – wie Gerüstbau, Arbeiten auf Dächern oder bei Kranführern – und an den Umgang mit gefährlichen Stoffen. In solche Fällen können Drogentests, sofern sie nur stichprobenartig und im Rahmen eines bestimmten, im Arbeitsvertrag umschriebenen Sicherheitsmassnahmenpakets vorgenommen werden – vom Arbeitgeber präventiv angeordnet werden. Flächendeckende Tests sind hingegen unverhältnismässig. X hat ein überwiegendes Sicherheitsinteresse nicht belegt.